Home Impressum


1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Unsere nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im Weiteren kurz AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf unserer Handelswaren, insbesondere von EDV-Anlagen, EDV-Geräten und EDV-Zubehör (alles zusammen im Weiteren als Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und Zubehör sowie Hardware und Software im Allge-meinen, für die Wartung während der Gewährleistungs- und Garantiefristen, für die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen, von uns angebotenen, Waren und Leistungen. Diese, unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger Vertragsbestandteil und alleinige Vertragsgrundlage. Die entgegenstehenden und/oder von unseren AGB abweichenden Klauseln unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich schriftlich an und stimmen ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis auf entgegen-stehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des Kunden/Lieferanten zur Verwendung unserer AGB erfolgt mit Annahme des abgegebenen Angebots spätestens jedoch durch, auch teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die, von uns bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.

2. Vertragsschluß

Angebote, insbesondere aus unserer Werbung, sind freibleibend. Angebote gelten ausdrücklich erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag. Ansonsten gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch spätestens bis zum nächsten Angebot für eine Sache/Ware/Dienstleistung gleicher Art und Beschaffenheit. Das Gleiche gilt für die, von uns bekannt gegebenen Preise. Bei allen Angeboten und Preisofferten behalten wir uns Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vor.

3. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer AGB oder weitergehender Bestimmungen des Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software, sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches, Übertragbares Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen Waren, die nicht Software sind, siehe unter 7. Das Recht des Kunden, unab-hängig davon die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware, nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das Nichtvorhandensein solcher Dokumenta-tionen und Software hingewiesen.

4. Einarbeitung

In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand und falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei Auftragsvergabe, siehe unter 7.4. Haftung. Eine Auswahl von Software und eine Beratung hinsicht-lich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand oder Nebenleistung. Somit trägt der Kunde auch das alleinige, unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht unserem Einfluss unterliegende Hard- und Software.

5. Leistungs- und Funktionsumfang

Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder von der Produktbe-schreibung abweichend erscheinen. Für einen solchen Fall sind wir über unsere Fachberatung hinaus nicht verantwortlich, soweit nach dem uns vorliegenden Wissenstand und den wahrheitsgemäßen und vollständigen Kundenauskünften bezüglich dessen ein solches überhaupt absehbar war. Individuell kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch möglich, ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.

6. Lieferbedingungen
6.1. Lieferfristen und Termine

Vereinbarte Lieferfristen und/oder Liefertermine sind nur gültig und verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlicher Vertragsbestandteil geworden und von uns dementsprechend bestätigt worden sind. Bei von uns nicht zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns eine angemessene Lieferfristverlängerung vor. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug und dem fruchtlosen Verstreichen der vom Kunden zu setzenden, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist dieser berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns vor Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware nach unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung, spätes-tens aber bis zum Verstreichen der Nachfrist kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle sind Beschädigung und/oder Untergang der Ausweichtech-nik bzw. Ausweichsoftware ausschließlich vom Kunden zu verantworten und uns oder Dritten zu ersetzen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug oder aber kann die von uns zu erbringende Leistung wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit nicht erbracht werden, so ist unsere Schadensersatz-pflicht ausschließlich im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Ersatzpflicht auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.

6.2. Sonderregelung beim Lieferverzug unter Kaufleuten

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann Ausweichtechnik bzw. Software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug der Lieferung bzw. Bereitstellung von Ausweichtechnik und Software eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des Nettolieferwertes zu verlangen. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder aber ein wesentlich geringerer als der geltend gemachte, entstanden ist. Im Allgemeinen setzt die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

6.3. Annahmeverzug

Kommt eine Vertragspartei in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller Über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6.4. Versand und Gefahrenübergang

Folgende Klausel gilt nur, wenn der Kunde/Vertragspartner Unternehmer und/oder Kaufmann nach den gesetzlichen Vorschriften ist: Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen Übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten. Spätestens jedoch mit Verlassen unserer Versandabteilung oder unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon Über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, respektive anderer ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn Über. Soweit uns möglich, jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine entsprechende Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden bewirken. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel, insbesondere an der Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungs-rechte aus dem BGB, entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.

6.5. Preis und Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise, vorbehaltlich kurzfristige Änderungen, Irrtümer und Druckfehler, incl. gesetzlicher  Mehrwertsteuer. Gesonderte Verpackung und Porto bei Versand werden extra berechnet. Abweichungen werden besonders hervorgehoben. Der Preis ist bei Abholung sofort bar im Ganzen zu entrichten. Bei Versand der Ware ist der Preis zzgl. Porto und Versandkosten per Nachnahme zu entrichten. Abweichende Regelungen, insbesondere Teilzahlung bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Abzug von Skonto bedarf generell ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besitzer nur zu, wenn seine Gegenan-sprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 % des vereinbarten Preises, so steht dem Bestellerein Kündigungsrecht zu.

7. Gewährleistungsregelung, Garantie und Fernabsatz
7.1. Gewährleistung

Soweit sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der Kaufsache zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der Nache-rfüllung wird von uns verweigert, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten unsererseits verbunden ist, insbesondere, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung uns mit Kosten belasten würde, die Über den momentanen Sachwert der mangel-haften Sache hinausgehen würden. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die darauf getätigten Aufwendungen maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sollte sich vorgezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei Gefahren-übergang auf den Käufer vorhanden war. Die Regelungen bezüglich der Kosten der Nacherfüllung gelten dann auch hier. Jedoch muss sich der Käufer eine eventuelle Abnutzung und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen. Sollten Hersteller von durch uns vertriebener Waren eine erweiterte Gewährleistung in Form einer Garantie oder Ähnlichem übernehmen, welche Über die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hinausgeht, treten wir alle unsere Ansprüche daraus gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Käufer ab. Dieser hat dann im Falle des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim Hersteller direkt anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende Ansprüche auch diesem gegenüber geltend zu machen.

7.1.1. Unternehmerrückgriff

Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristgemäß an die Erfüllung unserer Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.

7.2. Wandelung/ Minderung

Sind wir zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbe-seitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Folge: Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Folge: entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Unsere Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den bei der Wandelung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis. In allen anderen Fällen wird unsere Haftung auf den, aus der Rechnung hervorgehenden Verkaufspreis beschränkt. Originalsoftware ist bei Beschädigen des Echtheitssiegels bzw. der Originalverpackung bzw. Benutzung generell von jeglicher Gewährleistung, Wandelung oder Minderung ausge-schlossen, hilfsweise aber mindestens, solange von uns keine vorsätzliche Falschberatung über genau diese Software stattgefunden hat. Voraussetzung dafür wiederum ist die wahrheitsgemäße Auskunft des Kunden über Rechnersystem und Einsatzzweck und Bedingungen.

7.3. Garantie und Garantiebedingungen

Für bei uns erworbene Computersysteme bzw. externe Peripheriegeräte bzw. Produkte übernehmen wir auf Kundenwunsch ab Herstellungsdatum 3 bzw. 5 Jahre Garantie gegen Aufpreis. Bei vorhandener Herstellergarantie übernehmen wir ausschließlich eine zeitliche Garantieerweiterung. Die G arantie umfasst die Mängelfreiheit der erworbenen Sache(n). Bei Eintreten eines Garantiefalles (Ausnahme Herstellergarantie) ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu machen. Bei Eintreten eines Garantiefalles wird von uns in angemessenem Zeitrahmen kostenfreie Mangelbeseitigung, bei Fehlschla-gen dieser, ein zum Zeitpunkt des Garantiefalles gleichwertiges Ersatzprodukt gewährt. Die Garantieleistungen erstrecken sich nicht auf Mängel-/ Folgeschäden an anderen als dem im Garantieschein/Rechnung bezeichnetem Produkt. Weiterhin sind von der Garantie nicht umfasst: Ausfallzeit-/ Wege-/ Transportkosten und sämtliche, auch produktbezogene, anfallende Nebenkosten.

7.3.1. Garantiebedingungen

Die Garantie gilt nur bei unversehrtem (falls bei Herstellung vorhandenem) Garantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal halbjährlich ab Kauf.

7.4. Haftung

Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt im Weiteren: Der Anspruch ist unter Vorlage von Originallieferschein und/oder Originalrechnung bei uns geltend zu machen. Der festgestellte Mangel ist genauestens zu beschreiben. Die Kaufsache ist uns in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße Rücksendung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Bei Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen entfällt unsere Gewährleistungs-pflicht. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung ohne Einverständnis des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile sowie Schäden daran, wie z.B. Druckköpfe, Tintenpatronen, Tonermaterialien. Bei Vornahme von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Frist vom Käufer zu setzen. Erst bei fruchtlosem Verstreichens dieser und erneuter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung stehen dem Käufer die Rechte auf Wandelung/ Minderung zu. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungs-anspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

8. Fernabsatz

Bei Kaufverträgen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, wie Telefon, Fax, Post, E-Mail etc. im Zuge des Fernabsatzes zustande gekommen sind, steht dem Besteller ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ab Erhalt zu. Zur Wahrung des Rücktritts genügt die rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe des Rücktritts uns gegenüber bzw. die Übersendung der bestellten Ware im Rahmen der Frist an uns. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Besteller bei Originalsoftware das Echtheitssiegel und/oder die Originalverpackung beschädigt oder geöffnet hat. Der Rücktritt ist bei anderen Waren genauso ausge-schlossen, wenn die bestellte Ware nicht in der Originalverpackung bei uns eingeht. Eventuelle Abnutzungs- oder Wertverfallerscheinungen werden von uns bei Rücktritt gegen gerechnet. Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Ware, die in den Ladengeschäften abgeholt wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.

10. Inkassokostenklausel

Soweit die Forderungen gegen Kunden überflüssig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag und/oder die Wirksamkeit anderer Klauseln dieser AGB. Sollte eine der vorstehenden Klauseln den gesetzlichen Grundsätzen des Verbrauchsgüterkaufes widersprechen, so gilt sie ausschließlich nur gegenüber Kunden und, oder Vertragspartnern als vereinbart, die Unternehmer und oder Kaufleute nach den gesetzlichen Vorschriften sind. Ansonsten gilt die jeweilige gesetzliche Vorschrift.



Pfaffenhofen, 1.November 2009